Urteil vom Amtsgericht Bonn - 712 Ds 143/23
Tenor
In der Strafsache
pp
hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 10.11.2023,
für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist schuldig der fahrlässigen falschen Versicherung an Eides Statt.
Er wird deswegen verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15.- EUR bleibt vorbehalten.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 156, 161 Abs. 1, 59 StGB
1
Gründe
2(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.
4Abweichend von der Anklageschrift hat das Gericht jedoch festgestellt, dass die Tat fahrlässig begangen wurde.
5Wegen dieser Tat ist/sind er/sie auch zu bestrafen; Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich.
6Unter Abwägung aller für und wider den Angeklagten sprechenden Umstände sind die ausgesprochene Verwarnung mit Strafvorbehalt und die ausgeurteilte vorbehaltene Geldstrafe tat- und schuldangemessen.
7Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
Zitiert von
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