Urteil vom Amtsgericht Aachen - 29 F 349/96

Tenor

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Oktober 1996 ( 10 UF 223/05) wird dahingehend abgeändert, daß der Kläger der Beklagten ab dem 13.12.1996 keinen Unterhalt mehr schuldet.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.


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