Urteil vom Amtsgericht Aachen - 10 C 276/01

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 300,-- DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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