Urteil vom Amtsgericht Aachen - 101 C 85/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3995, 44 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 25. 1. 2008 zu zahlen, abzüglich durch Teilanerkenntnisurteil vom 30. 7. 2008 titulierter und am 20. 8. 2008 gezahlter 1638, 88 €.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 41 %, der Beklagte 59 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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