Urteil vom Amtsgericht Aachen - 111 C 362/10

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Aachen, Abt. 111

auf die mündliche Verhandlung vom 12.11.2010

für R e c h t erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Voll-streckung des Beklagten abwenden, indem sie Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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