Urteil vom Amtsgericht Aachen - 119 C 91/10

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert:

bis zur teilweisen Klagerücknahme im Termin zur mündlichen Verhandlung: 9.393,59 €

(Anfechtungsklage TOP 2 a): 5.812,35 €

Anfechtungsklage TOP 2 b): 581,24 €

TOP 8 bzw. Leistungsantrag Kellerabtrennung: 3.000,00 €)

nach der teilweisen Klagerücknahme: 6.393,59 €


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