Urteil vom Amtsgericht Aachen - 108 C 166/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 10.06.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte S & B in Höhe von weiteren 59,80 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 30% und hat die Beklagte 70% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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