Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 228 F 24/23

Tenor

Den Kindeseltern wird für das o. g. Kind das Sorgerecht entzogen.

Es wird Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird bestellt das Jugendamt der Stadt P., T.-straße, N01 P..

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtlich Kosten werden nicht erstatte.

Der Verfahrenswert wird auf 8.000,-- € festgesetzt.


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