Beschluss vom Amtsgericht Aachen - 901 M 862/24

Tenor

Die Erinnerung der Bezirksrevisorin vom 09.04.2024 gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung vom 03.01.2024 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.


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