Urteil vom Amtsgericht Ahaus - 17 C 598/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 274,21 € nebst 5 %

Zinsen über dem Basiszinssatz von 100,32 € seit dem 01.07.2003

und von weiteren 173,89 € seit 29.10.2003, sowie 6,-- € vorgerichtliche

Mahnkosten und 6,-- € Bankrücklastkosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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