Beschluss vom Amtsgericht Ahaus - 12 F 235/13

Tenor

Der Antrag der Antragsteller auf Annahme der Kinder K T und H T durch den Antragsteller zu 1) dergestalt, dass die Kinder die Stellung gemeinschaftlicher Kinder der Antragsteller erlangen, wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3000,00 Euro festgesetzt.


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