Urteil vom Amtsgericht Arnsberg - 12 C 33/12

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 29,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2012 zu zahlen.

Im Umfang des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.


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