Beschluss vom Amtsgericht Bergheim - 73 XVII 260/07

Tenor

wird gegen Herrn E als den Erben der verstorbenen ehemaligen Betreuerin Frau E ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 Euro festgesetzt (§ 1837 Abs. 3 BGB).

Der Erbe der verstorbenen ehemaligen Betreuerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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