Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 9 Gs-402 Js 3422/13-5435/13

Tenor

In dem Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens von Unfallort wird der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 06.09.2013, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO vorläufig zu entziehen, zurückgewiesen. 


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