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StGB § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Strafgesetzbuch

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1.
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1.
nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.
berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 8657/25
27. März 2026
7 K 8657/25 27. März 2026
Urteil vom Amtsgericht Köln - 617 Ls 79/25
30. Oktober 2025
617 Ls 79/25 30. Oktober 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 29/25
23. September 2025
7 U 29/25 23. September 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Celle - 3 ORs 2/25
21. August 2025
3 ORs 2/25 21. August 2025
Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 10 Qs 232/25
14. Juli 2025
10 Qs 232/25 14. Juli 2025
Urteil vom Landgericht Arnsberg - 4 KLs-361 Js 488/24-06/25
16. Mai 2025
4 KLs-361 Js 488/24-06/25 16. Mai 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 52/24
8. Mai 2025
4 StR 52/24 8. Mai 2025
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (5. Zivilsenat) - 5 U 42/24
12. Februar 2025
5 U 42/24 12. Februar 2025
Urteil vom Amtsgericht Detmold - 4 Ls-21 Js 117/24-79/24
12. November 2024
4 Ls-21 Js 117/24-79/24 12. November 2024
Beschluss vom Kammergericht (3. Strafsenat) - 3 Ws 43/24 HP, 3 Ws 43/24 HP - 161 HEs 30/24
8. November 2024
3 Ws 43/24 HP, 3 Ws 43/24 HP - 161 HEs 30/24 8. November 2024