Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 34 F 2603/14

Tenor

Es wird abgelehnt, für den Betroffenen eine Vormundschaft einzurichten.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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