Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 34 F 1325/15

Tenor

In der Familiensache betreffend das minderjährige Kind wird es abgelehnt, für den Betroffenen eine Vormundschaft einzurichten.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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