Urteil vom Amtsgericht Bielefeld - 801 Ds-126 Js 499/22-28/23

Tenor

In der Strafsache gegen X. Y. wird der Angeklagte wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt.

Ihm wird für die Dauer von 2 Monaten verboten Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.

Er hat die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 315 b, 44 StGB


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