Urteil vom Amtsgericht Bochum - 26 Ls-853 Js 145/25-145/25

Tenor

Der Angeklagte ist des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Dem Angeklagten wird auferlegt, 60 Sozialstunden nach näherer Weisung der Jugendgerichtshilfe H. bis zum 28.02.2026 abzuleisten.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten für die Dauer von 6 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Von der Einbeziehung der Verurteilung des Amtsgerichts H. vom 30.09.2025 (26 Ls 118/25) wird abgesehen.

Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte selbst zu tragen.

§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 69a StGB, § 1, 105 f. JGG


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