Urteil vom Amtsgericht Bonn - 14 C 591/03

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers der U-E2 Mobilfunknummer ############ zum Zeitpunkt 13.06.2003 zu erteilen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Berufung wird zugelassen.


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