Urteil vom Amtsgericht Bonn - 111 C 253/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 95,00 Euro nebst 5 Prozent Zinsen seit dem 01.03.2011 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/3 und der Beklagten zu 2/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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