Urteil vom Amtsgericht Bonn - 107 C 63/11

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 788,99 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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