Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 52 Gs 53/14

Tenor

gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 2. April 2013 hinsichtlich der Gewährung von Akteneinsicht  als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.


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