Urteil vom Amtsgericht Bonn - 114 C 400/17

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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