Urteil vom Amtsgericht Bonn - 115 C 31/23

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp.

hat das Amtsgericht Bonn im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 21.06.2023 durch die Richterin am Amtsgericht L

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).


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