Urteil vom Amtsgericht Borken - 6 Ds-540 Js 2978/22-52/23

Tenor

Der Angeklagte hat sich der versuchten Erpressung schuldig gemacht.

Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 15,- € verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 253 Abs. 1, 22, 23 StGB, 465 StPO


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