Beschluss vom Amtsgericht Detmold - 50 IK 190/24

Tenor

Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung der Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren wird zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen