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InsO § 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts

Insolvenzordnung

(1) Ist der Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig, so stellt das Insolvenzgericht durch Beschluss fest, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 nicht vorliegen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.

(2) Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn

1.
dem Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Restschuldbefreiung erteilt oder wenn ihm die Restschuldbefreiung in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag nach § 297 versagt worden ist oder
2.
dem Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Restschuldbefreiung nach § 290 Absatz 1 Nummer 5, 6 oder 7 oder nach § 296 versagt worden ist; dies gilt auch im Falle des § 297a, wenn die nachträgliche Versagung auf Gründe nach § 290 Absatz 1 Nummer 5, 6 oder 7 gestützt worden ist.
In diesen Fällen hat das Gericht dem Schuldner Gelegenheit zu geben, den Eröffnungsantrag vor der Entscheidung über die Eröffnung zurückzunehmen.

Referenzen

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Zitiert von

Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht München - 37 U 4148/24 e
20. Februar 2025
37 U 4148/24 e 20. Februar 2025
Beschluss vom Amtsgericht Detmold - 50 IK 190/24
25. Oktober 2024
50 IK 190/24 25. Oktober 2024
Beschluss vom Unknown court (9. Zivilsenat) - IX ZB 7/20
22. Juli 2021
IX ZB 7/20 22. Juli 2021
Beschluss vom Unknown court (9. Zivilsenat) - IX ZB 33/20
15. Juli 2021
IX ZB 33/20 15. Juli 2021
Beschluss vom Unknown court (9. Zivilsenat) - IX ZB 39/19
13. Februar 2020
IX ZB 39/19 13. Februar 2020
Urteil vom Finanzgericht Hamburg (6. Senat) - 6 K 232/19
21. Januar 2020
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Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 1108/17 E
4. September 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 43/17
14. Juni 2018
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 B 70/16
21. Dezember 2017
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 41/17
20. November 2017
AnwZ (Brfg) 41/17 20. November 2017