Beschluss vom Amtsgericht Dorsten - 12 F 288/08 GÜ

Tenor

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, an den Antragsteller einen Betrag in Höhe von 137.903, 61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2011 zu zahlen. Der weitergehende Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 305.341,50 € gegeneinander aufgehoben.


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