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FamFG § 150 Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben.

(2) Wird der Scheidungsantrag abgewiesen oder zurückgenommen, trägt der Antragsteller die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen. Werden Scheidungsanträge beider Ehegatten zurückgenommen oder abgewiesen oder ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben.

(3) Sind in einer Folgesache, die nicht nach § 140 Abs. 1 abzutrennen ist, außer den Ehegatten weitere Beteiligte vorhanden, tragen diese ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

(4) Erscheint in den Fällen der Absätze 1 bis 3 die Kostenverteilung insbesondere im Hinblick auf eine Versöhnung der Ehegatten oder auf das Ergebnis einer als Folgesache geführten Unterhaltssache oder Güterrechtssache als unbillig, kann das Gericht die Kosten nach billigem Ermessen anderweitig verteilen. Es kann dabei auch berücksichtigen, ob ein Beteiligter einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einem Informationsgespräch nach § 135 nicht nachgekommen ist, sofern der Beteiligte dies nicht genügend entschuldigt hat. Haben die Beteiligten eine Vereinbarung über die Kosten getroffen, soll das Gericht sie ganz oder teilweise der Entscheidung zugrunde legen.

(5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 gelten auch hinsichtlich der Folgesachen, über die infolge einer Abtrennung gesondert zu entscheiden ist. Werden Folgesachen als selbständige Familiensachen fortgeführt, sind die hierfür jeweils geltenden Kostenvorschriften anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 20 UF 14/26
2. März 2026
20 UF 14/26 2. März 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 18 UF 133/25
26. Februar 2026
18 UF 133/25 26. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg - 11 UF 2/26
2. Februar 2026
11 UF 2/26 2. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 UF 164/25
8. Januar 2026
5 UF 164/25 8. Januar 2026
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (5. Senat für Familiensachen) - 15 UF 192/25
18. Dezember 2025
15 UF 192/25 18. Dezember 2025
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (5. Senat für Familiensachen) - 15 UF 201/25
17. Dezember 2025
15 UF 201/25 17. Dezember 2025
Endbeschluss vom Amtsgericht Gemünden am Main - 002 F 169/24
8. Dezember 2025
002 F 169/24 8. Dezember 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 5 UF 151/25
26. November 2025
5 UF 151/25 26. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart (Senat für Familiensachen) - 11 UF 162/25
11. November 2025
11 UF 162/25 11. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 16 UF 150/25
3. November 2025
16 UF 150/25 3. November 2025