Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 105 C 16854/94

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 417,75 DM nebst 4 Prozent Zinsen seit dem 28. September 1994 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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