Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 425 C 8870/11

Tenor

Die Kla¬ge wird ab¬ge¬wie¬sen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Die¬ses Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.

Der Klägerin hat das Ge¬richt ge¬stat¬tet, die Zwangs¬vollstre¬ckung ge¬gen Si-cher¬heits¬leis¬tung in Höhe von 110 % des vollstreck¬ba¬ren Be¬tra¬ges ab¬zu-wen¬den, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangs¬vollstre¬ckung Si¬cher¬heit in Höhe von 110 % des zu vollstrecken¬den Be¬tra¬ges leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.