Beschluss vom Amtsgericht Dortmund - 257 IN 36/13

Tenor

wird die Erinnerung  der Schuldnerin vom 28.07.2016 gegen die durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 23.06.2016   zurückgewiesen.

Der Beschluss über die Einstellung der Zwangsvollstreckung in dem Verfahren 235 M 928/16 Amtsgericht Dortmund vom 02.08.2016 wird aufgehoben.


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