Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 729 Cs 63/25

Tenor

für  R e c h t   erkannt:

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer

                            Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 €

verurteilt.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Führerschein wird eingezogen.

Vor Ablauf von noch 5 Monaten darf dem Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 316 Abs. II, 69, 69a StGB.


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