Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 71 C 5094/03

Tenor

hat das Amtsgericht Duisburg im vereinfachten schriftlichen Verfahren gem. § 495 a ZPO nach Sachlage am 09.01.2004 durch den Richter am Amtsgericht für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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