Beschluss vom Amtsgericht Düsseldorf - 514 IK 8/04

Tenor

werden Anträge des weiteren Beteiligten auf Verlegung des Schlußtermins, auf Wi-derruf der Genehmigung der Schlußverteilung und auf Anordnung der Berichtigung des Schlußverzeichnisses unter Zurückweisung der erhobenen Einwendungen als unbegründet zurückgewiesen.


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