Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 39 C 4247/12

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 334,69 Euro nebst Zinsen

in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

21.09.2011 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 57,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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