Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 52 C 4822/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 600 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.12.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 600 €.


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Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 11 R 4903/15
26. Juli 2016
L 11 R 4903/15 26. Juli 2016

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