Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 114 Ds 160/24 (80 Js 1649/23)

Tenor

In der Strafsache

gegen              Frau R.,

                       Verteidiger:              Rechtsanwalt L.,

wegen              Volksverhetzung

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der Hauptverhandlung vom 06.12.2024,

an der teilgenommen haben:

Richter I.

als Richter

Amtsanwalt H.

als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Rechtsanwalt L.

als Verteidiger der Angeklagten R.

Justizsekretär W.

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Die Angeklagte wird wegen Volksverhetzung kostenpflichtig zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 53 Euro verurteilt.

Angewandte Vorschrift: § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB


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