Urteil vom Amtsgericht Essen - 20 C 417/09

Tenor

Die Klage wird ab¬ge¬wie¬sen.

Der Klä¬ger trägt die Kos¬ten des Rechts¬streits.

Das Urteil ist vor¬läu¬fig voll¬streck¬bar, je¬doch darf der Klä¬ger die Zwangs-voll¬stre¬ckung durch Si¬cher¬heits¬leis¬tung in Höhe von 110 % des auf¬grund des Urteils voll¬streck¬ba¬ren Be¬tra¬ges ab¬wen¬den, wenn nicht die Be¬klag¬te vor der Zwangs¬voll¬stre¬ckung Si¬cher¬heit in Höhe von 110 % des je¬weils bei¬treib¬ba¬ren Be¬tra¬ges ge¬leis¬tet hat.


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