Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 317 Cs-37 Js 1314/22-290/22

Tenor

Die Angeklagte wird kostenpflichtig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 100,00 € verurteilt.

Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen, ihr Führerschein eingezogen. Vor Ablauf von 8 Monaten darf ihr keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

§§ 142, 69, 69a StGB


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