Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 317 Cs-37 Js 1314/22-290/22
Tenor
Die Angeklagte wird kostenpflichtig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 100,00 € verurteilt.
Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen, ihr Führerschein eingezogen. Vor Ablauf von 8 Monaten darf ihr keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
1
Gründe:
2- abgekürzt gem. § 267 Abs. 4 StPO -
3Zur Darstellung des Sachverhalts wird auf den Inhalt des Strafbefehls vom 07.12.2022 verwiesen.
4Angewendet wurden die gesetzlichen Bestimmungen, die in der Urteilsformel aufgeführt sind.
5Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
6Tatkennziffer: …
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