Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 11 C 211/12

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

              2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

              3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

                 Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren

                 Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung

                 Sicherheit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.