Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 16 C 393/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit leisten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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