Beschluss vom Amtsgericht Gütersloh - 16 F 78/24

Tenor

Gegen den Antragsgegner wird auf die sofortige Beschwerde vom 17.05.2024 gegen den ablehnenden Ordnungsgeldbeschluss vom 29.04.2024, zugestellt am 06.05.2024, ein an die Zahlstelle zu zahlendes Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 400,00 Euro festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 100,00 Euro ein Tag Ordnungshaft angeordnet.

Der ablehnende Beschluss vom 29.04.2024 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Verfahrenswert wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.


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