Urteil vom Amtsgericht Hamm - 17 C 473/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 

Streitwert: 3.000,00 Euro.


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