Urteil vom Amtsgericht Hamm - 50 Ds 578/09

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Auslagen.

Vergehen strafbar gemäß §§ 315 Abs. 1 Nr. 4, 53 StGB.


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