Teil-Versäumnis- und Schlussurteil vom Amtsgericht Hamm - 17 C 236/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.428,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.02.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 56,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 9/10, der Klägerin zu 1/10 auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 1.428,00 Euro.


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