Urteil vom Amtsgericht Köln - 142 C 231/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Gebührennote der Rechtsanwälte Dr. K. & Partner vom 26.03.2007, endend auf 736,02 Euro abzüglich von der Beklagten gezahlten 569,41 Euro freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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