Urteil vom Amtsgericht Köln - 137 C 568/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,79 € seit 10.10.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die durch die mündliche Verhandlung entstandenen Kosten werden gegen einander aufgehoben. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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