Urteil vom Amtsgericht Köln - 521 Ds 349/14
Tenor
Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von jeweils 60 Tagessätze zu je 10 € kostenpflichtig verurteilt.
( §§ 303 Abs.1, 303c, 25 Abs.2 StGB)
1
Gründe
2(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.
4Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
5Richterin am Amtsgericht
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