Urteil vom Amtsgericht Köln - 521 Ds 349/14

Tenor

Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von jeweils 60 Tagessätze zu je 10 € kostenpflichtig verurteilt.

( §§ 303 Abs.1, 303c, 25 Abs.2 StGB)


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